AGBs von Koss Events

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BE­DING­UNGEN
WER DARF TEILNEHMEN?
Jede freundliche und friedliche Person ab 18 Jahren. Der gute, alte „Mutti-Zettel“ wird leider nicht akzeptiert.

BENIMMREGELN
Folgende Dinge haben auf unserem Campinggelände nichts verloren:
Fackeln, Pyrotechnik, Waffen aller Art, und alle anderen gefährlichen Gegenstände.

Auf dem Festivalgelände gilt das Gleiche für folgende Dinge:
Glasbehältnisse jeder Art, Kanister und Dosen, Hartverpackungen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen aller Art, sonstige gefährliche Gegenstände.

Wir dulden auf unserem Festival/Event kein Rassismus, Homophobie oder andere Formen der Diskriminierung.

Auch wenn es Spaß macht: Das Klettern auf sämtlichen Aufbauten auf unserem Festivalgelände ist untersagt. Dies gilt genauso fürs Stage Diven und Crowdsurfen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, wird ggf. des Festivals verwiesen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises und sowie die Bedienung von Schadensersatzanspruches können wir in diesen Fällen nicht leisten.

Wir empfehlen dir, während deines Aufenthaltes in der Nähe unserer Bühnen Ohrstöpsel zu tragen. Als Festivalbesucher kennst du die Lautstärke solcher Musikanlagen. Als Veranstalter haften wir nicht für auftretende Hör- und Gesundheitsschäden.

Als Veranstalter haften wir ebenfalls nicht für Gesundheits- oder Körperschäden, Eigentumsschäden und Vermögensschäden des Besuchers, es sei denn, der Schaden des Besuchers ist auf eine Verletzung der dem Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen. In diesem Fall haftet der Veranstalter bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter und vom Veranstalter beauftragte Erfüllungsgehilfen.

Bei akuter Überfüllungsgefahr kann der Veranstalter Bereiche des Geländes beschränken, dazu gehören z.B. Bühnen. Da nicht vorab einsehbar ist, wie viele Besucher bei einzelnen Veranstaltungen erwartet werden, können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für geparkte Fahrzeuge und Schäden an Fahrzeugen. Ebenso kommt der Veranstalter nicht für gestohlene und verlorengegangene Besitzgüter auf.

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften und die AGB des Veranstalters ist ein Verweis vom Festivalgelände nicht ausgeschlossen.
In besagtem Falle sind Schadensersatzansprüche sowie die Rückvergütung des Festivalpreises ausgeschlossen.

Sämtliche gewerbsmäßige Tätigkeiten sind auf dem Gelände strengstens verboten, sofern sie nicht mit dem Veranstalter vertraglich abgestimmt sind.

TICKETS
Der Verkauf von Eintrittskarten für das Love and Trance Festival erfolgt ausschließlich über den Veranstalter und durch die vom Veranstalter autorisierten Tickethändler. Für den Verkauf der Eintrittskarten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte wird für den Besuch des Love and Trance Festivals eine vertragliche Beziehung zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung der Eintrittskarte erwirbt der Kunde einen Anspruch auf die Teilnahme am Love and Trance Festival. Mit Bezahlung erhält der Kunde die Eintrittskarte. Diese dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf dem Festivalgelände. Der Kunde ist angehalten, selbige sorgsam aufzubewahren. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarte und die damit verbundene Abtretung des Anspruchs auf Zutritt zum Festival ist nicht gestattet.

Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters sowie die Festivalordnung des Veranstalters an. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Verzehr von alkoholischen Getränken, die nicht auf dem Festivalgelände (Infield – der Campingplatz ist hiervon ausgenommen) erworben wurden, untersagt ist.
Den Anordnungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich bei Verstoß gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, den Kunden/Besucher des Festivalgeländes zu verweisen.

FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Für den privaten Gebrauch ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich gestattet. Gegen die Veröffentlichung von Mitschnitten, welche ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder der Künstler strafrechtlich vorgegangen.

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes werden sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an Bild- und Videomaterial, welches vom Veranstalter oder seinen Dienstleistern auf der Veranstaltung erstellt wird, an diesen abgetreten.

Diese Rechte gelten exklusiv und weltweit über sämtliche bekannte und zukünftige Auswertungsformen und Formate. Sie sind inhaltlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt, sowie frei von Rechten Dritter.

RECHTE DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter kann die Veranstaltung örtlich sowie terminlich bis eine Woche vor Beginn verlegen. Auch nach Beginn des Festivals sind Absagen und Änderungen aus elementarem Grund möglich. Programmänderungen führen generell nicht zu Schadensersatzansprüchen der Festivalbesucher.

Auf dem kompletten Festivalgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dies kann auch durch vom Veranstalter beauftragte Dritte ausgeübt und eingefordert werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, insbesondere bei Sturmwetterwarnungen oder Drohung von Terroranschlägen, auch kurzfristig abzusagen. Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt abgesagt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Unter diesen Punkt fällt auch der Ausfall aufgrund politischer Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus.

Bei Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Itzehoe vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden, bleiben die übrigen Klauseln dennoch gesetzlich wirksam.